Erste QR-Rechnungen versendet
Seit Jahren geistert das Phantom "QR-Rechnung" herum - seit dem 30. Juni 2020 ist es nun Realität geworden und Mirabit hat bereits erste Abrechnungen mit dem QR-Code versendet.
Die QR-Rechnung löst die orangen und roten Einzahlungsscheine ab, die nur noch während einer Übergangsfrist genutzt werden können.
Aus was besteht die neue QR-Rechnung?
Grundsätzlich besteht die QR-Rechnung aus zwei Teilen:
Empfangsschein mit den bereits bekannten Informationen wie Zahlungsempfänger, Begünstigter, Währung und Betrag, ergänzt mit IBAN- und Referenz-Nummer, die die Kontoangaben ersetzen.
Zahlteil mit den Informationen vom Empfangsschein, ergänzt mit dem Feld "Zusätzliche Informationen". Prägnant ist der Schweizer QR-Code, der alle diese Informationen beinhaltet.
Die neue QR-Rechnung kann neu auf neutrales Papier gedruckt werden, sofern sie nicht gleich als PDF-Rechnung versendet wird.
Wie kann ich die QR-Rechnung verarbeiten?
Durch Scannen des QR-Codes aus der E-Banking-App des Smartphone kann die Rechnung einfach übertragen werden - das lästige Abtippen oder Kopieren der Daten entfällt dadurch.
Was muss ich als Rechnungssteller beachten?
Neu ist die QR-IBAN-Nr., die für die Rechnungsstellung genutzt werden kann - diese ist grundsätzlich geich, beginnt aber mit einem anderen BIC-Code.
Für die Rechnungsstellung auf Papier sollte nach Möglichkeit perforiertes Papier verwendet werden (z. B. QR Code Einzahlungsschein neutral), um dem Empfänger die Zahlung an einem Schalter zu vereinfachen.